Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß?

Mit Urteil vom 27.09.2005 hat das Finanzgericht Münster in einem das Streitjahr 2002 betreffenden Fall entschieden, dass das Solidaritätszuschlaggesetz vom 23.06.1993 formell und materiell verfassungsgemäß ist. Gegen dieses Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt, die unter dem Aktenzeichen VII B 324/05 anhängig ist. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen.

(Auszug aus BFH-Pressemitteilung vom 06.04.2006)