Verfassungsbeschwerde gegen die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte

Nachdem der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.11.2005 (Az.: IX R 49/04) entschieden hat, dass die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte für den Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß sei, ist nun gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt worden (Az.: 2 BvR 294/06). Es wird empfohlen, Einkommensteuerbescheide für 1999 und später unter Bezugnahme auf die Verfassungsbeschwerde durch Einspruch offen zu halten. Das Verfahren ruht bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO, wenn der Einspruch auf die anhängige Verfassungsbeschwerde gestützt wird.

(DStV-Pressemitteilung vom 14.02.2006)