Die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum steht seit einiger Zeit auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 1644/05). Der Deutsche Steuerberaterverband hat bereits empfohlen, Grundsteuerbescheide unter Hinweis auf diese Verfassungsbeschwerde offen zu halten und ggf. auch gegen Grundsteuermessbescheide anzugehen. Eine neue Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 311/06) geht deutlich über die bisherigen Einzelfragen hinaus, indem sie beabsichtigt, das gesamte Grundsteuergesetz und das gesamte Verfahren zur Erhebung der Grundsteuer einschließlich der Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
Der Beschwerdeführer argumentiert, die Grundsteuer sei als Sonderbelastung nur eines bestimmten Vermögensteils eine Sonder-Vermögensteuer für Grundbesitzer und somit unter Beachtung des Gleichheitsgebots des Art. 3 GG nicht mehr zu rechtfertigen. Die Kritik richtet sich gegen alle drei Stufen der Grundsteuer: Einheitswertfestsetzung, Festsetzung des Grundsteuermessbetrages und Erhebung der Grundsteuer.
Das in der bereits anhängigen Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 1644/05) vorgebrachte Argument, die auf selbstgenutztes Wohneigentum erhobene Grundsteuer sei eine unzulässige Sollertragsteuer, wird auf nicht ertragbringende (weil unvermietete) Grundstücke ausgedehnt. Die Steuer komme einer teilweisen Enteignung gleich und sei mangels Entschädigungsregelung verfassungswidrig (Eigentumsgarantie des Art. 14 GG), zumal ein Erlass nach § 33 GrStG aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts faktisch ausgeschlossen sei.
Der DStV weist darauf hin, dass bei Einsprüchen gegen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheide bzw. bei Herabsetzungs- und Aufhebungsanträgen ein Ruhen des Verfahrens unter Bezugnahme auf diese Verfassungsbeschwerde erwirkt werden kann. Bei Widersprüchen gegen Grundsteuerbescheide sei erneut darauf hingewiesen, dass oftmals ein Ruhen des Verfahrens nicht gewährt wird. Ob die neue Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, ist derzeit nicht absehbar.
(Auszug aus DStV-Pressemitteilung vom 15.03.2006)