Der Bundesrat hat mit seiner Sitzung vom 16.06.2006 dem von der Regierungskoalition beschlossenem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Es haben sich eine Reihe von Änderungen ergeben, die zum Teil schon in diesem Jahr wirksam werden.
Der allgemeine Umsatzsteuersatz wird zum 01.01.2007 von 16 % auf 19 % erhöht. Mit der höheren Umsatzsteuer steigen zum 01.01.2007 auch die Regelsätze der Versicherungsteuer. Ebenso erhöhen sich die Steuersätze der Feuer-, Wohngebäude- und Hausratversicherung, der Seeschiffkasko sowie der Unfallversicherungen.
Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte (sog. Minijobs) im gewerblichen Bereich wird ab dem 01.07.2006 von 25 % auf 30 % erhöht. Der Beitragssatz setzt sich dann zusammen aus 15 % für die Rentenversicherung, 13 % für die Krankenversicherung und 2 % Pauschalsteuer. Ebenfalls ab dem 01.07.2006 erhöht sich damit auch der Arbeitnehmeranteil in der "Gleitzone" (zwischen 400 Euro und 800 Euro Arbeitslohn). Die Erhöhung des pauschalen Beitragssatzes gilt nicht für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten. Hier bleiben die Beitragssätze unverändert bei jeweils 5 % in der Renten- und Krankenversicherung sowie 2 % pauschale Lohnsteuer.
Die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird unverändert beibehalten, jedoch wird die Sozialversicherungsfreiheit ab dem 01.07.2006 auf einen Grundlohn von 25 Euro pro Stunde begrenzt.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2007 wird der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf 4,5 % herabgesetzt.