Der Bundesrat hat das Steueränderungsgesetz 2007 verabschiedet. Danach gelten ab dem 01.01.2007 insbesondere folgende Änderungen:
Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte sind zukünftig nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer kommt in Zukunft nur noch für Fernpendler, d. h. erst ab dem 21. Kilometer in Betracht.
Der Sparer-Freibetrag wird auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten (bisher 1.370 Euro/2.740 Euro) reduziert.
Es wird ein Zuschlag auf die Einkommensteuer für Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von über 250.000 Euro/500.000 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten) eingeführt; dabei gilt eine bis zum In-Kraft-Treten der Unternehmenssteuerreform zum 01.01.2008 befristete Ausnahme für Gewinneinkünfte. Betroffen sind damit vor allem Arbeitslöhne, Kapitaleinkünfte und Vermietungseinkünfte.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wird auf Fälle begrenzt, in denen es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Damit wird eine Berücksichtigung von Arbeitszimmerkosten vor allem bei Arbeitnehmern (bisher in begrenztem Umfang bis 1.250 Euro) nicht mehr in Betracht kommen.