Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH sollen nach Berichten mehrerer Zeitungen künftig doch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Sozialminister Franz Müntefering (SPD) strebe eine gesetzliche Änderung der Scheinselbständigen-Regelung von 1999 an. Ziel sei es, die weit reichende Auslegung des Bundessozialgerichts, nach der bis zu 500.000 Gesellschafter-Geschäftsführern hohe Nachzahlungen an die Rentenkassen gedroht hätten, außer Kraft zu setzen.
Mit einem im Februar veröffentlichten Urteil (Az.: 12 RA 1/04 R) hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass alle selbständigen GmbH-Gesellschafter Beiträge an die Rentenkassen zahlen müssen, wenn sie nur für eine GmbH arbeiten und persönlich keine Beschäftigten haben.
Nach Darstellung des „Handelsblattes“ will Müntefering durch eine Klarstellung im Sozialgesetzbuch erreichen, dass die bisherige Praxis weitergilt. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wären nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn ihre GmbH auf Dauer keine Beschäftigten hat und nur für einen Auftraggeber arbeitet. Wie bekannt geworden ist, wollen die gesetzlichen Rentenkassen vorerst darauf verzichten, die Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern zu prüfen und Beiträge einzufordern.