Neuregelung der Kinderbetreuungskosten ab 2006

Die Bundesregierung hat Änderungen bei den Kinderbetreuungskosten ab 2006 beschlossen. Danach ist folgendes vorgesehen:

Regelung

Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Sonderausgaben

Steuerermäßigung für Kinderbetreuung im Haushalt       (z. B. Minijob)

Steuerermäßigung für Dienstleistung (Kinderbetreuung) im Haushalt

Doppelverdiener (Ehegatten)

Kinder von 0 bis 14 J.

alle Aufwendungen

2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro je Kind

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Alleinverdiener (Ehegatten)

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Kinder von 3 bis 6 J.

ausschließlich Kindergartengebühren

2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro je Kind

Kinder von 0 bis 14 J.

Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen

10% der Kosten, maximal 510 Euro/Jahr für Minijobs

12% der Kosten, maximal 2.400 Euro/Jahr für sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse

Kinder von 0 bis 14 J.

Aufwendungen für Dienstleistungen (z. B. haushaltsnahe Kinderbetreuung durch Agentur)

20% der Kosten, maximal 600 Euro/Jahr

Alleinerziehende (Erwerbstätige)

Kinder von 0 bis 14 J.

alle Aufwendungen

2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro je Kind

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