In dem vom Deutschen Bundestag am 09.11.2006 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2007 ist vorgesehen, dass verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 2 Abgabenordnung zukünftig kostenpflichtig werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Gebühr nach Maßgabe des Gegenstandswerts bzw. eine Zeitgebühr von 50 Euro pro angefangene halbe Stunde vor; die Mindestgebühr soll 100 Euro betragen.
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich ausdrücklich gegen dieses Vorhaben ausgesprochen, da das komplizierte und undurchschaubare Steuerrecht die Betroffenen häufig dazu zwingt, eine verbindliche Auskunft von der Finanzverwaltung einzuholen. Ohne eine solche belastbare Rechtsauskunft könnten viele Transaktionen mangels fehlender Rechtssicherheit nicht durchgeführt werden. Die Kosten den Steuerpflichtigen aufzuerlegen, bedeutet eine Abkehr vom sog. Verursacherprinzip. Es ist zudem zu befürchten, dass dieser Gebührenpflicht noch weitere finanzielle Lasten für die Steuerpflichtigen folgen werden.
Der Bundesrat soll im Dezember abschließend über das Jahressteuergesetz 2007 entscheiden.
(Auszug aus DStV-Pressemitteilung vom 14.11.2006)