Mit Schreiben vom 11.08.2006 hat das BMF zu Fragen bezüglich der Anhebung des Umsatzsteuersatzes von 16 % auf 19 % ab 01.01.2007 Stellung genommen.
Die aktuelle Veröffentlichung entspricht im Wesentlichen dem BMF-Schreiben vom 10.02.1998 (Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes mit Wirkung ab 01.04.1998). Ergänzt wurden u. a. die Ausführungen zu den Dauerleistungen (Tz. 23). Danach ist bei der Abrechnung einer Nebenleistung, für die ein anderer Abrechnungszeitraum als für die Haupt(dauer)leistung gilt, für die Höhe des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes der Zeitpunkt der Ausführung der Hauptleistung entscheidend (z. B. Mietzins zuzüglich monatlichem Abschlag für Nebenkosten, die jährlich abgerechnet werden).
In diesem Zusammenhang weist das BMF auch darauf hin, dass Verträge über Dauerleistungen, die als Rechnung anzusehen sind, an den neuen Umsatzsteuersatz anzupassen sind.
Das BMF-Schreiben kann hier heruntergeladen werden.