Was ändert sich 2007?
- Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 %. Ausgenommen hiervon sind
jedoch z. B. Lebensmittel, für die der ermäßigte Satz von 7 % unverändert
bestehen bleibt.
- Erhöhung der Versicherungsteuer um 3 Prozentpunkte auf 19 %. Dies gilt
u. a. für die private Haftpflichtversicherung sowie die Kfz-Versicherung.
Abweichend davon steigt der Steuersatz bei Feuerversicherungen auf 14 %, was
Auswirkungen auf Wohngebäude- und Hausratversicherungen hat. Von der
Steuererhöhung ausgenommen sind Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen.
- Der Beitragssatz für die Arbeitslosigkeitsversicherung soll von 6,5 %
auf 4,2 % gesenkt werden.
- Erhöhung des Spitzensteuersatzes um 3 % auf Einkünfte oberhalb von
250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete, um auch
Spitzenverdiener angemessen an der Konsolidierung des Haushaltes zu
beteiligen. Ausgenommen sind die unternehmerischen Gewinneinkunftsarten, d.
h., Freiberufler und Selbständige werden von der sog. Reichensteuer nicht
erfasst.
- Der Sparer-Freibetrag wird von 1.370 Euro auf 750 Euro für Ledige und
von 2.740 Euro auf 1.500 Euro für Verheiratete abgesenkt. Das heißt, künftig
werden Steuern auf Zinsen ab einem niedrigeren Betrag fällig. Der
Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro pro Person bleibt
unverändert.
- Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten
Freibeträgen ist für volljährige Kinder, die bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen noch berücksichtigt werden können, ab dem Geburtsjahr 1983
auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt worden. Für
Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 bis 1982 und für Kinder, welche die
Voraussetzungen für einen sog. Verlängerungstatbestand erfüllen, gelten
Übergangsregelungen. Sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf
Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder nicht mehr erfüllt, können die
Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind grundsätzlich als
außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag
von 7.680 Euro – unter Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen des
Kindes, die 624 Euro übersteigen – im Kalenderjahr berücksichtigt werden,
wenn das Kind kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.
- Ab Januar 2007 wird das bisherige Erziehungsgeld durch das neue
Elterngeld ersetzt. Es handelt sich beim Elterngeld um eine
Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden
Elternteils orientiert. Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle
Eltern, deren Kind ab dem 01.01.2007 geboren wurde. Eltern von Kindern, die
bis zu diesem Stichtag geboren wurden, haben weiterhin ggf. Anspruch auf
Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz. Das Elterngeld kann
nicht nur von bisher in einem Arbeitsverhältnis tätigen Elternteilen in
Anspruch genommen werden, sondern auch dann, wenn die Eltern selbständig
tätig oder arbeitslos sind.
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt im kommenden
Jahr von 19,5 % auf 19,9 %.
- Die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist
künftig nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsaufgaben abziehbar. Um
Härten für Fernpendler zu vermeiden, gewährt der Fiskus künftig ab dem 21.
Kilometer eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer als
Sonderausgabe, die wie Werbungskosten behandelt wird. Die neuen Regeln
gelten auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahrer
erhalten ab 2007 nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4.500 Euro.
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur noch dann als
Betriebsausgaben oder Werbungskosten beim Fiskus geltend gemacht werden,
wenn es im Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit
steht. Demnach können Lehrer kein Arbeitszimmer mehr absetzen.
- Sonn- und Feiertagszuschläge bleiben (bis zu einem Grundstundenlohn von
50 Euro) steuerfrei. Allerdings sind Sozialversicherungsbeiträge zu
entrichten, wenn der Stundenlohn mehr als 25 Euro beträgt. Bei den sog.
Minijobs wird eine Erhöhung der pauschalen Sozialversicherungsabgabe von
bisher 25 % auf 30 % eingeführt.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de