Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007
Nach dem Referentenentwurf zu einem Jahressteuergesetz 2007 sind u. a.
folgende Änderungen vorgesehen:
- Durch einen neuen § 32a KStG soll sichergestellt werden, dass Bezüge des
Anteilseigners, die auf Ebene der Kapitalgesellschaft als verdeckte
Gewinnausschüttung dem Einkommen hinzugerechnet wurden, bei diesem nach den
Grundsätzen des Halbeinkünfteverfahrens besteuert werden.
Mit den Änderungen in den § 3 Nr. 40 EStG, § 8b KStG wird auch der
umgekehrte Sachverhalt geregelt, wonach die Vergünstigungen des
Halbeinkünfteverfahrens beim Anteilseigner nur unter der Voraussetzung zu
gewähren sind, dass die verdeckte Gewinnausschüttung auf Ebene der
leistenden Kapitalgesellschaft das Einkommen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
nicht gemindert hat.
- Bei der betrieblichen, nicht kapitalgedeckten Altersvorsorge ist ein
langfristig gestreckter, stufenweiser Einstieg in die nachgelagerte
Besteuerung vorgesehen für nach dem 31.12.2007 geleistete laufende Ausgaben
des Arbeitgebers für die Altersvorsorge seiner Arbeitnehmer an betriebliche,
nicht kapitalgedeckte Zusatzversorgungskassen (§ 3 Nr. 56 EStG).
- Es soll eine Regelung in das EStG aufgenommen werden, die Freistellungen
aufgrund von DBA ausschließt, wenn Einkünfte im anderen Staat nicht
besteuert werden (§ 50d Abs. 9 EStG).
- Die Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG) soll künftig monatlich
abgegeben werden.
- Steuerzahlungen per Scheck gelten künftig nicht mehr am Tag des Eingangs
als entrichtet, sondern erst 3 Tage nach dem Scheckeingang (§ 224 Abs. 2 Nr.
1 AO).