Zum 01.01.2007 werden die beiden, für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge bedeutenden Verordnungen, die Sachbezugs- und die Arbeitsentgeltsverordnung, zu einer Verordnung zusammengefasst.
Für Verpflegungswerte gelten für 2007 und 2008 voraussichtlich folgende monatliche Beträge:
Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Vollverpflegung | |
Volljährige Arbeitnehmer | 45,00 € | 80,00 € | 80,00 € | 205,00 € |
Familienangehörige (volljährige) | 45,00 € | 80,00 € | 80,00 € | 205,00 € |
Familienangehörige (vor Vollendung des 18 Lebensjahres) | 36,00 € | 64.00 € | 64,00 € | 164,00 € |
Familienangehörige (vor Vollendung des 14 Lebensjahres) | 20,25 € | 32,00 € | 32,00 € | 84,25 € |
Familienangehörige (vor Vollendung des 7 Lebensjahres) | 13,50 € | 24,00 € | 24,00 € | 61,50 € |
Kalendertäglich gilt für ein Mittag- oder Abendessen ein Wert i. H. von 2,67 € für volljährige Arbeitnehmer.
Der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Unterkunft wird ab dem 01.01.2007 für das Bundesgebiet einheitlich auf 198,00 € festgelegt. Für die neuen Bundesländer wird für das Jahr 2007 der Unterkunftswert um 3 % abgesenkt. Ab 2008 gelten insoweit einheitliche Werte für das Bundesgebiet.