Die Bundesregierung hat Änderungen bei den Kinderbetreuungskosten ab 2006 beschlossen. Danach ist folgendes vorgesehen:
Regelung |
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben |
Sonderausgaben |
Steuerermäßigung für Kinderbetreuung im Haushalt (z. B. Minijob) |
Steuerermäßigung für Dienstleistung (Kinderbetreuung) im Haushalt |
Doppelverdiener (Ehegatten) |
Kinder von 0 bis 14 J. alle Aufwendungen 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro je Kind |
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Alleinverdiener (Ehegatten) |
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Kinder von 3 bis 6 J. ausschließlich Kindergartengebühren 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro je Kind |
Kinder von 0 bis 14 J. Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen 10% der Kosten, maximal 510 Euro/Jahr für Minijobs 12% der Kosten, maximal 2.400 Euro/Jahr für sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse |
Kinder von 0 bis 14 J. Aufwendungen für Dienstleistungen (z. B. haushaltsnahe Kinderbetreuung durch Agentur) 20% der Kosten, maximal 600 Euro/Jahr |
Alleinerziehende (Erwerbstätige) |
Kinder von 0 bis 14 J. alle Aufwendungen 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro je Kind |
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