Einkommensteuer – Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Das BMF hat mit Schreiben vom 10.11.2006 ( IV A 7 – S 0338 – 50/06) den sog. Vorläufigkeitskatalog erneuert und die Punkte aufgeführt, bei denen die Festsetzung der Einkommensteuer vorläufig vorzunehmen ist.

Die Festsetzung ist hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen: