Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer erleichtert die
Unternehmensnachfolge
Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Reform der Erbschaft- und
Schenkungsteuer zum 01.01.2007 vorgelegt. Dabei geht es um eine
grundlegende Entlastung der Unternehmensnachfolge im Generationenwechsel. Dies
soll ein positives Signal setzen zur Erhaltung und Sicherung von Unternehmen als
Garanten von Arbeitsplätzen und als Stätten produktiven Wachstums.
Der Gesetzentwurf verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Die Generationenfolge in Unternehmen soll von der Erbschaft- und
Schenkungsteuer entlastet werden. Die auf produktiv eingesetztes
Vermögen entfallende Steuer wird über einen Zeitraum von 10 Jahren
zinslos gestundet. Die gestundete Steuer erlischt in 10
Jahresraten. Nach 10 Jahren entfällt also die Steuer gänzlich.
- Die Entlastung setzt voraus, dass der Nachfolger das übergebene
Unternehmen über 10 Jahre fortführt. Darüber hinaus ist die
Entlastung auch an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Das
übergegangene Unternehmen soll vor allem in seiner Eigenschaft als
Arbeitgeber gestärkt werden.
- Dabei sollen missbräuchliche Gestaltungen und Mitnahmeeffekte verhindert
werden. Stundung und Erlöschen der Steuer sollen nur für sog. produktives
Vermögen gewährt werden. Hierbei erfolgt eine typisierende Abgrenzung. Sie
soll verhindern, dass die Steuerpflichtigen nur aus erbschaft- und
schenkungsteuerlichen Gründen Vermögensgegenstände des Privatvermögens,
insbesondere privates Immobilienvermögen, in Betriebsvermögen überführen (z.
B. Übertragung auf eine gewerblich geprägte Personengesellschaft oder eine
Kapitalgesellschaft).
- Eine Freigrenze von 100.000 Euro stellt sicher, dass der Übergang
einer Vielzahl kleinerer Unternehmen, z. B. Kleinhandel, Handwerker oder
auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, nicht mit Steuer belastet wird
und auch eine Wertermittlung und aufwändige Überwachung in diesen Fällen
vermieden werden kann.