Neuregelung der privaten Nutzung betrieblicher PKW nach der 1 %-Methode – Nachweis der betrieblichen Nutzung

Nach einer Gesetzesänderung ist die pauschale Ermittlungsmethode für die private Kfz-Nutzung (1 %-Regelung) seit dem 01.01.2006 nur dann anwendbar, wenn der PKW zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 07.07.2006 – IV B 2 – S 2177 – 44/06) hat jetzt zum Nachweis der betrieblichen Nutzung Stellung genommen: