Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2005 für beratene Steuerpflichtige verlängert

Die Finanzverwaltung hat in gleich lautenden Erlassen vom 23.02.2006 die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen verlängert, soweit Steuerberater die Steuererklärung erstellen. Für das Kalenderjahr 2005 können Steuererklärungen ohne besonderen Antrag bis zum 31.12.2006 abgegeben werden, wenn diese von Personen erstellt werden, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Die bisherige Regelung für die Vorjahre sah eine Fristverlängerung nur bis zum 30.09. des Folgejahres vor.

In begründeten Einzelfällen kann die genannte Frist auf Antrag bis zum 28.02.2007 verlängert werden. Dies entspricht der Vorjahresregelung.

(DStV-Pressemitteilung vom 01.03.2006)