Verlängerung der Investitionszulage für betriebliche Investitionen in den neuen Ländern

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Investitionszulagengesetz 2007 vorgelegt.

Die Investitionsförderung in den neuen Ländern ist eines der zentralen Instrumente zur Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag und bei der Kabinettklausur in Genshagen die Fortsetzung der Investitionszulage auf hohem Niveau über 2006 hinaus bis Ende 2009 beschlossen.

Durch die Gesetzesinitiative soll die Förderung betrieblicher Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen in den Jahren 2007 bis 2009 durch Investitionszulagen fortgesetzt werden. Die Investitionszulage konzentriert sich als regionale Beihilfe auf das verarbeitende Gewerbe, die produktionsnahen Dienstleistungen und bezieht erstmalig auch das Beherberungsgewerbe ein. Das jährliche Fördervolumen wird weiterhin rund 600 Mio. Euro betragen.

Der Entwurf sieht eine Beibehaltung der nach dem Investitionszulagengesetz 2005 gewährten Fördersätze vor. Allerdings musste eine Anpassung der Förderbedingungen an geänderte EU-rechtliche Regelungen erfolgen.

Das Investitionszulagengesetz 2005 läuft zum Ende des Jahres 2006 aus. Da die Förderung nach dem Investitionszulagengesetz vom Tag der Verkündung des Gesetzes abhängig ist, soll das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich durchgeführt werden, um eine – aufgrund der Änderung europarechtlicher Beihilferegelungen ohnehin eintretende – Förderlücke möglichst gering zu halten.

(BMF-Pressemitteilung vom 03.05.2006)