Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer erleichtert die Unternehmensnachfolge

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer zum 01.01.2007 vorgelegt. Dabei geht es um eine grundlegende Entlastung der Unternehmensnachfolge im Generationenwechsel. Dies soll ein positives Signal setzen zur Erhaltung und Sicherung von Unternehmen als Garanten von Arbeitsplätzen und als Stätten produktiven Wachstums.

Der Gesetzentwurf verfolgt insbesondere folgende Ziele: