Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 wird die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt. Der Deutsche Steuerberaterverband hatte sich im Gesetzgebungsverfahren zum Steueränderungsgesetz 2007 entschieden gegen diese Neuregelung ausgesprochen und angekündigt, dass sich die Gerichte mit der Neufassung beschäftigen werden. Viele halten den Ausschluss der „Nahpendler“ von der Entfernungspauschale für verfassungswidrig, da diese Regelung dem Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit widerspricht. Inzwischen sind zwei Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg anhängig (13 K 284/06 und 14 K 237/06), die auf ablehnenden Entscheidungen zur Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte beruhen.
(DStV-Pressemitteilung vom 01.12.2006)