Der Deutsche Steuerberaterverband führt vor dem Finanzgericht Münster (Az. 14 K 2406/06 E) einen Musterrechtsprozess gegen die durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführte Rentenbesteuerung. Damit ist erstmals ein Verfahren anhängig, in dem über die Rechtmäßigkeit der Besteuerung der Rentenzahlungen zu entscheiden ist. Der BFH hatte in seinem im Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss vom 01.02.2006 X B 166/05 die Qualifizierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben anerkannt und sich gegen die Einordnung als vorweggenommene Werbungskosten ausgesprochen. Die Frage der Doppelbesteuerung müsse beim Zufluss der Renteneinnahmen beachtet werden. Dazu bietet das nunmehr anhängige Verfahren Gelegenheit.
Der DStV hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisiert, dass die Regelungen des AltEinkG insbesondere bei Selbständigen zu einer Doppelbesteuerung führen, da diese ihre Vorsorgeaufwendungen zum größten Teil aus versteuertem Einkommen geleistet haben.
(DStV-Pressemitteilung vom 19.06.2006)