Neue Sachbezugswerte ab 2007

Zum 01.01.2007 werden die beiden, für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge bedeutenden Verordnungen, die Sachbezugs- und die Arbeitsentgeltsverordnung, zu einer Verordnung zusammengefasst.

Für Verpflegungswerte gelten für 2007 und 2008 voraussichtlich folgende monatliche Beträge:

  Frühstück Mittagessen Abendessen Vollverpflegung
Volljährige Arbeitnehmer 45,00 € 80,00 € 80,00 € 205,00 €
Familienangehörige (volljährige) 45,00 € 80,00 € 80,00 € 205,00 €
Familienangehörige (vor Vollendung des 18 Lebensjahres) 36,00 € 64.00 € 64,00 € 164,00 €
Familienangehörige (vor Vollendung des 14 Lebensjahres) 20,25 € 32,00 € 32,00 €   84,25 €
Familienangehörige (vor Vollendung des   7 Lebensjahres) 13,50 € 24,00 € 24,00 €   61,50 €

Kalendertäglich gilt für ein Mittag- oder Abendessen ein Wert i. H. von 2,67 € für volljährige Arbeitnehmer.

Der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Unterkunft wird ab dem 01.01.2007 für das Bundesgebiet einheitlich auf 198,00 € festgelegt. Für die neuen Bundesländer wird für das Jahr 2007 der Unterkunftswert um 3 % abgesenkt. Ab 2008 gelten insoweit einheitliche Werte für das Bundesgebiet.