Reform der Erbschaftsteuer: Keine Übergangsregelung für Schenkungen

Nach dem Bekanntwerden der Eckpunkte einer Erbschaftsteuerreform sieht der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ein günstiges Zeitfenster, Schenkungen und vorgezogene Erbschaften zu vollziehen.

Jedoch ist Eile geboten: Nach dem Papier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sollen bereits vollzogene Schenkungen – im Gegensatz zu Erbschaften – nicht vom neuen Recht nach dessen Inkrafttreten im kommenden Jahr profitieren.

Nach Ansicht des DStV dürften in der Mehrzahl der Fälle die Empfänger der Steuerklassen II und III zu den Verlierern der Reform gehören, wie z. B. Eltern, Geschwister sowie sämtliche Nichtverwandte mit Ausnahme der eingetragenen Lebenspartner. Jenen drohen nicht nur zumeist höhere Bewertungen. Darüber hinaus werden Beschenkte außerhalb der Steuerklasse I auch noch mit gestiegenen und beinah enteignungsgleichen Tarifen in Höhe von 30 oder 50 Prozent zusätzlich belastet.

Positiv bewertet der DStV die Eckpunkte zur Unternehmensübertragung, nach denen fortgeführte Betriebe von der Erbschaftsteuer weitgehend entlastet werden. Die hiermit verbundenen Fortführungsklauseln von zehn und sogar 15 Jahren sind jedoch zu lang gewählt und daher kontraproduktiv.

(Auszug aus DStV-Pressemitteilung vom 07.11.2007)