Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 3,9 %
Nach einem Gesetz zur Änderung des SGB III (Bundesrats-Drucksache 633/07)
soll der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung ab dem 01.01.2008 von 4,2
% auf 3,9 % gesenkt werden. Das Gesetz soll am 12.10.2007 vom Bundesrat
verabschiedet werden.