Steuerberater für „Schutz von Berufsgeheimnissen“

Die Bundeskammerversammlung, oberstes Organ der mehr als 80.000 deutschen Steuerberaterinnen und Steuerberater, fordert eindringlich dazu auf, an dem gesetzlich verankerten Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsgeheimnisträgern und denen, die deren Hilfe und Sachkunde in Anspruch nehmen, uneingeschränkt festzuhalten. Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen darf nicht dazu führen, dass diesen anvertraute Tatsachen grundsätzlich auch dem Staat zugänglich gemacht werden können.

(Auszug aus Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 10.09.2007)