Keine Ansparabschreibung mehr zum 31.12.2007

Die bisherige Ansparabschreibung ist im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt worden. Durch § 52 Abs. 23 Satz 2 EStG n. F. wurde festgelegt, dass die Neuregelung bereits nach dem Tage der Verkündung in Kraft treten wird. Verkündet wurde das Gesetz am 17.08.2007 im Bundesgesetzblatt. Dies bedeutet, dass Unternehmer, deren Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht die Ansparabschreibung noch berücksichtigen können, wenn ihr Wirtschaftsjahr spätestens am 17.08.2007 endete.

Unternehmer deren Wirtschaftsjahr gleich dem Kalenderjahr ist können zum 31.12.2007 keine Ansparabschreibung mehr berücksichtigen. Hier hat bereits der neue Investitionsabzugsbetrag Gültigkeit.