Neuer "Investitionsabzugsbetrag" statt Ansparrücklage

Anstelle der bisherigen Ansparabschreibung nach § 7g EStG tritt durch das Unternehmensteuerreformgesetz ein sog. „Investitionsabzugsbetrag“ in Kraft. Es ergeben sich hierdurch u. a. folgende Änderungen:

Die Änderungen haben bereits für Wirtschaftsjahre Gültigkeit, die nach Verkündung des Unternehmensteuerreformgesetzes im Bundesgesetzblatt enden, d. h. gegebenenfalls bereits für den Veranlagungszeitraum 2007.