Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements „Hilfen für Helfer“ vorgelegt. Danach sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen:
Einführung eines neuen Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300 Euro. Voraussetzung: Den Abzug kann geltend machen, wer monatlich 20 Zeitstunden im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreut (z. B. bei AWO/DRK);
Anhebung der sog. steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.848 Euro auf 2.100 Euro;
Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 % / 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) auf 20 %;
verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine;
Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften von insgesamt 30.678 Euro auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr (ebenso Anhebung der Zweckbetriebsgenze bei sportlichen Veranstaltungen);
Anhebung des Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden; § 10b Abs. 1a EStG) von 307.000 Euro auf 750.000 Euro;
Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags;
Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen.
Der Gesetzentwurf soll Mitte Juni im Bundestag verhandelt werden.
(Information des BMF vom 31.05.2007)