Kürzung der „Pendlerpauschale“ verfassungswidrig? – Endgültige Entscheidung muss abgewartet werden

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Steuerpauschale von 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Wirkung ab dem 01.01.2007 für die ersten 20 Kilometer gestrichen. Das Niedersächsische FG (Urteil vom 27.02.2007 8 K 549/06) hält diese Regelung wegen des Verstoßes gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip für verfassungswidrig und hat den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Wie verlautet, soll das Bundesverfassungsgericht noch dieses Jahr hierzu entscheiden.

Sollte die Regelung für unzulässig erklärt werden, könnten Steuerzahler dann ggf. im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung 2007 die ungekürzte Entfernungspauschale geltend machen.