Kosten für (Erst-)Studium im Ausland abzugsfähig

Seit 2004 können Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Erststudium bis zur Höhe von 4.000 € pro Jahr vom Studierenden als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung hat jetzt klargestellt, dass dies auch für ein Studium in einem Land außerhalb des EU/EWR-Raumes gilt, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen zur Führung eines ausländischen akademischen Grades berechtigen, der nach inländischem Recht anerkannt wird (siehe BMF-Schreiben vom 21.06.2007 – IV C 4 – S 2227/07/0002).

Für die Anerkennung ausländischer Studien- und Prüfungsleistungen sind die Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter www.anabin.de zugrunde zu legen.