Erbschaftsteuer-DBA-Österreich tritt am 01.01.2008 außer Kraft

Das Abkommen vom 04.10.1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern (ErbSt-DBA) ist von deutscher Seite fristgerecht zum Jahresende gekündigt worden und tritt damit am 01.01.2008 außer Kraft. Die deutsche Seite beabsichtigt, mit der österreichischen Seite Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung aufzunehmen, die eine Anwendung der Vorschriften des gekündigten Abkommens auf Erbfälle ermöglichen soll, die während des Zeitraums vom 01.01.2008 bis 31.07.2008 eintreten.

Grund der Kündigung ist der Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer mit Ablauf des 31.07.2008. Damit entfällt die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung; das ErbSt-DBA wird überflüssig. Seine Kündigung ist geboten, da eine Weiteranwendung nach Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer einen gesteigerten Anreiz für vermögende Deutsche schaffen würde, auf relativ einfache Weise die deutsche Erbschaftbesteuerung für bestimmtes Nachlassvermögen und auch für ihre deutschen Erben zu vermeiden. Hintergrund ist, dass das aus dem Jahre 1954 stammende ErbSt-DBA als einziges deutsches Doppelbesteuerungsabkommen für den Bereich der Erbschaftsteuer statt der Steueranrechnung die Freistellungsmethode verwendet (d. h. nur jeweils einem Staat ein ausschließliches Besteuerungsrecht zuweist) und die nach deutschem Erbschaftsteuerrecht vorgesehene Anknüpfung der Besteuerung an die Erben ausschließt.

(Auszug aus BMF-Pressemitteilung vom 22.10.2007)