Die Bundesregierung hat einen überarbeiteten Entwurf zu den Lohnsteuer-Richtlinien 2008 beschlossen. Danach sollen die bisher unterschiedlichen Arten von Reisekosten (Dienstreise, Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit) unter dem gemeinsamen Oberbegriff „Auswärtstätigkeit“ zusammengefasst werden.
Nach dem Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 entfällt die Dreimonatsfrist für den Abzug von Fahrtkosten als Reisekosten. Ebenso soll die 30-Kilometer-Grenze für den Abzug von Fahrtkosten bei Tätigkeiten mit wechselnden Einsatzstellen entfallen.
Für die Steuerpflichtigen bedeuten diese Änderungen Verbesserungen, da Fahrten zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte nicht mehr ab dem vierten Monat als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder als Familienheimfahrten, sondern weiterhin nach Reisekostengrundsätzen geltend gemacht werden können. Für die sog. Verpflegungsmehraufwendungen gilt die Dreimonatsfrist jedoch weiterhin. Ebenfalls vorteilhaft ist der Wegfall der 30-Kilometer-Grenze für den Abzug von Fahrtkosten bei „Einsatzwechseltätigkeit“, da hierbei nun auch geringere Entfernungen zwischen Wohnung und Einsatzstelle berücksichtigt werden können.
Dem Entwurf muss noch vom Bundesrat zugestimmt werden.