Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat anhängige Gerichtsverfahren in Sachen Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz aufgelistet. Diese Liste ist auf der Homepage des DStV einsehbar (www.dstv.de) und wird ständig ergänzt werden. Sie soll einen (sicher nicht vollständigen) Überblick gewähren und die konkrete Bezugnahme auf ein Verfahren ermöglichen. Die Angaben beruhen auf Informationen von Klägern, Hinweisen aus dem Berufsstand sowie einer Umfrage des DStV unter allen Finanzgerichten.
Nach Auskunft des BMF werde demnächst der Vorläufigkeitskatalog erweitert. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, Festsetzungen der Einkommensteuer hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten i. S. des § 22 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG vorläufig durchzuführen. Ein entsprechendes BMF-Schreiben werde demnächst veröffentlicht werden.
Unter die vorgenannte Vorschrift fallen auch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und betrifft damit auch Rentner mit Arbeitnehmerbiografie, die den 50 %igen steuerfreien Arbeitgeberanteil erhalten haben. Die Regelung wird wohl schon ab dem Veranlagungszeitraum 2005 gelten. Der genaue Inhalt der Vorläufigkeitsregelung bleibt abzuwarten.
(Auszug aus DStV-Pressemitteilung vom 26.07.2007)