Elektronisches Unternehmensregister künftig online

Seit dem 01.01.2007 hat das sog. Unternehmensregister, ein elektronische Handels-, Genossenschafts- und Unternehmensregister seinen Dienst im Internet aufgenommen. Auf der Internetseite www.unternehmensregister.de können ab sofort wesentliche, publikationspflichtige Daten eines Unternehmens abgerufen werden.

Künftig sind Handelsregisteranmeldungen ausschließlich elektronisch (per e-Mail) an das Register zu übermitteln und werden im elektronischen Handelsregister bekannt gemacht. Nach einer Verordnung des Bundesministeriums der Justiz können die Unterlagen jedoch noch für eine Übergangszeit von drei Jahren in Papierform eingereicht werden. Solange wird die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.

Der Kreis der offenbarungspflichtigen Unternehmen ändert sich durch die Einführung des Unternehmensregisters und des EHUG nicht.