Neue Pauschalsteuer auf Geschenke und Sachzuwendungen wird teuer

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 ist die Möglichkeit eingeführt worden, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. Incentive-Reisen, Sachprämien) oder Geschenke an Geschäftsfreunde mit 30 % pauschal zu versteuern. In diesem Fall ist die Steuerpflicht beim Empfänger abgegolten.

Die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 07.05.2007 – IV B 2 – S 1910/07/0011) hat klargestellt, dass in die Bemessungsgrundlage i. S. des § 37b EStG alle Geschenke einzubeziehen sind, die beim Empfänger als Betriebseinnahme zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Geschenke, die den Betrag von 35 Euro nicht überschreiten (und somit in der Regel bislang unversteuert geblieben sind).

Hinsichtlich der Sachzuwendungen an Arbeitnehmer haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger in der Besprechung vom 23./24.04.2007 festgelegt, dass der nach § 37b EStG pauschal versteuerte geldwerte Vorteil auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt.