Nach dem Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006 1 BvL 10/02 verstößt die unterschiedliche Bewertung von Immobilien und Finanzvermögen für die Zwecke der Erbschaftsteuer gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu schaffen.
Wie bekannt geworden ist, soll das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Hinblick auf den Beschluss des BVerfG überarbeitet werden. Bei der Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung des neuen Rechts mit Wirkung vom 01.01.2007 soll es jedoch bleiben.
Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll noch dieses Jahr abgeschlossen werden.