Erbschaftsteuer: Für Nichten, Neffen & Co. wird’s teurer

Nach der geplanten Erbschaftsteuerreform sollen die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel angehoben, die Grundstücke mit Verkehrswerten angesetzt sowie die Berücksichtigung von Betriebsvermögen neu geregelt werden. Daneben sollen aber auch die Steuersätze in den Steuerklassen II (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen) und III (familienfremde Personen) erhöht werden, z. T. mit erheblichen Auswirkungen.

      Steuerklasse    
Steuerpflichtiger Erwerb bis €                  II             III  
     2007      2008 2007 2008 2007 2008
   52.000    75.000 12 % 30 % 17 % 30 %
   256.000    300.000 17 % 30 % 23 % 30 %
   512.000    600.000 22 % 30 % 29 % 30 %
   5.113.000    6.000.000 27 % 30 % 35 % 30 %
   12.783.000    13.000.000 32 % 50 % 41 % 50 %
   25.565.000    26.000.000 37 % 50 % 47 % 50 %
   darüber   40 % 50 % 50 % 50 %

Das bedeutet, dass z. B. Schenkungen an Nichten oder Neffen (ggf. als vorgezogene Erbschaft) künftig in vielen Fällen wesentlich höher belastet werden und daher ggf. vor dem Inkrafttreten der Reform vollzogen werden sollten. Stichtag für das neue Recht soll der Verkündungszeitpunkt des Gesetzes (voraussichtlich im 1. Halbjahr 2008) sein.