Die Grenze für den Sofortabzug sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter (410 Euro) soll nach neuesten Informationen ab 2008 nicht auf 60 Euro, sondern auf 100 Euro abgesenkt werden. Die Einführung von Betriebsgrößenklassen entfällt; die neue GWG-Grenze soll nach dem derzeitigen Gesetzentwurf für alle Betriebe gelten.
Für neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen 100 Euro und 1.000 Euro soll künftig eine sog. Poolbewertung erfolgen. Danach ist die Summe aller Zugänge entsprechender Wirtschaftsgüter pro Kalenderjahr in einem Sammelposten zu erfassen, der mit 20 % jährlich abzuschreiben ist.
Für Überschusseinkunftsarten (z. B. bei Arbeitnehmern) gilt die 410 Euro-Grenze weiterhin.
Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.