Eckpunkte des geplanten neuen Erbschaftsteuerrechts

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Finanzminister Steinbrück und Ministerpräsident Koch hat am 05.11.2007 eine Einigung über die Eckpunkte zu einem neuen Erbschaftsteuerrecht erzielt. Es sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen:

Persönliche Freibeträge

Für Ehegatten, Kinder und Enkel sollen die persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 € für Ehegatten (bisher: 307.000 €), auf 400.000 € für Kinder (bisher: 205.000 €) und auf 200.000 € für Enkelkinder (bisher: 51.200 €) angehoben werden. Es ist zu erwarten, dass im Gegenzug die Steuerklassen II und III in Zukunft mit einem deutlich höheren Tarif belastet werden.

Unternehmensnachfolge/Betriebsvermögen

Zur Entlastung von Unternehmenserben soll ein sog. „modifiziertes Abschmelzmodell“ eingeführt werden, welches vorsieht, dass 85 % des gesamten Betriebsvermögens für zehn Jahre nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, sofern der Betrieb mindestens 15 Jahre weitergeführt wird.

Bewertung von Immobilien

Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens wird mit Wirkung zum 01.01.2007 den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sicherstellen.

Die letzten Details müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird erst im nächsten Jahr erwartet. Da das in Kraft treten der Reform rückwirkend zum 01.01.2007 vorgesehen ist, ist geplant, dass bis zur Verabschiedung der Reform wahlweise noch die Veranlagung nach dem alten Erbschaftsteuerrecht erfolgen kann.