Der Bundesrat hat am 30.03.2007 (Drucksache 117/07 - Beschluss) zum Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (sog. Initiative „Hilfen für Helfer“) Stellung genommen. Mit diesem Entwurf will die Bundesregierung die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt verbessern. Zur Erreichung dieses Ziels schlägt der Bundesrat Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs vor. So fordern die Länder unter anderem, die Steuerbefreiung auf die im kommunalen Bereich ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeiten auszudehnen (R 13 Abs. 3 LStR). Auch rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen steuerlich begünstigt werden, da sie von der Erhöhung der Übungsleiterpauschale nicht profitieren und dadurch ein Gerechtigkeitsgefälle entstünde. Der Bundesrat spricht sich gegen den im Entwurf vorgesehenen abschließenden Katalog der steuerbegünstigten Zwecke für den Bereich der Gemeinnützigkeit aus. Wichtig sei es, flexibel auf gesellschafts- und sozialpolitische Entwicklungen reagieren zu können. Um Bürokratieaufwand zu verringern, soll nach dem Willen des Bundesrates eine Zuwendungsbestätigung zur steuerlichen Absetzung einer Spende erst ab einem Wert von über 200 Euro (bisher: 100 Euro) erforderlich sein. Soweit der Gesetzentwurf die Förderung von Kunst und Kultur als gemeinnützig anerkennt, sprechen sich die Länder für eine Konkretisierung des Kunstbegriffes aus. Zur Unterstützung der Stiftungsarbeit fordert der Bundesrat eine Erhöhung des Höchstbetrages für die Kapitalstockausstattung von momentan 307.000 auf eine Million Euro; geplant war bisher eine Anhebung auf 750.000 Euro.