Nur noch bei Anschaffungen bis zum 31.12.2007 können sog. geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410 € (netto) sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für eigenständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über 150 €, aber nicht mehr als 1.000 € ist zukünftig ein Sammelposten zu bilden, der mit jeweils 20 % innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben werden muss.
Diese sog. Poolbewertung kann abhängig von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer aber auch vorteilhafter als die alte Regelung sein. So ergibt sich z. B. bei einem Schreibtisch mit Anschaffungskosten von 650 € und einer Nutzungsdauer von 13 Jahren (AfA-Tabelle) nach der neuen Regelung ein Abschreibungsbetrag (voller Jahresbetrag) i. H. von 130 € (20 % von 650 €). Nach der alten Regelung beträgt der Abschreibungsbetrag lediglich 50 € (1/13 von 650 €).
Dagegen ist bei der Anschaffung von PC`s bis 1.000 € (Nutzungsdauer drei Jahre) die bisherige steuerliche Behandlung vorteilhafter.