Die Bundeskammerversammlung, oberstes Organ der mehr als 80.000 deutschen Steuerberaterinnen und Steuerberater, fordert eindringlich dazu auf, an dem gesetzlich verankerten Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsgeheimnisträgern und denen, die deren Hilfe und Sachkunde in Anspruch nehmen, uneingeschränkt festzuhalten. Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen darf nicht dazu führen, dass diesen anvertraute Tatsachen grundsätzlich auch dem Staat zugänglich gemacht werden können.
Der Berufsgeheimnisschutz ist zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Steuerrechtspflege unerlässlich. Für eine rückhaltlose Offenbarung muss der Mandant darauf vertrauen können, dass kein Dritter von seiner persönlichen Situation erfährt.
Die vom Gesetzentwurf vorgesehene Differenzierung zwischen Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen sind, und Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern, die ihnen in vollem Umfang unterliegen, ist sachlich nicht gerechtfertigt und mit Blick auf Art. 12 GG verfassungswidrig.
(Auszug aus Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 10.09.2007)