Zahlung eines Nutzungsentgelts und Anwendung der 1 %-Methode bei Überlassung von Pkw an Arbeitnehmer

Wird für die private Nutzung eines Dienstwagens vom Arbeitnehmer eine vereinbarungsgemäß oder nach der tatsächlichen Nutzung ermittelte Vergütung an den Arbeitgeber gezahlt, so kann diese von dem anhand der 1 %-Methode ermittelten geldwerten Vorteil abgezogen werden.

       

Beispiel:

 

        Privatnutzung:

 

        1 % von 30.000 € x 12

3.600 Euro

        Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:

 

        0,03 % von 30.000 € x 25 km x 12

2.700 Euro

        Nutzungswert

6.300 Euro

        Zuschuss durch Arbeitnehmer

./.6.000 Euro

        Einnahmen

300 Euro

        Entfernungspauschale ab 2007 (5 km x 0,30 € x 200 Tage)

. /.300 Euro

        steuerpflichtiger geldwerter Vorteil

 0 Euro

Ist die vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahlte Vergütung niedriger als der Nutzungswert, so ist die hieraus entstehende Differenz als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Zahlung eines niedrigeren Nutzungsentgelts - selbst wenn dieses angemessen ist - reicht nicht aus, die Besteuerung des geldwerten Vorteils nach der 1 %-Methode insgesamt zu vermeiden. Dies entschied der BFH in seinem Urteil vom 07.11.2006 VI R 95/04.

Das Urteil im Volltext