Betriebliche Altersversorgung auch nach 2008 von Sozialversicherung befreit?

Beiträge des Arbeitgebers zu Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (sog. Eichel-Rente) sind – wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten werden – beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei und auch beitragsfrei in der Sozialversicherung (siehe § 3 Nr. 63 EStG). Werden die Beiträge durch eine Entgeltumwandlung erbracht, gilt die Befreiung in der Sozialversicherung derzeit lediglich bis Ende 2008 (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV).

Wie bekannt geworden ist, will die Bundesregierung diese Befreiung nicht auslaufen lassen. Unklar ist jedoch, ob weiterhin eine Begünstigung wie im bisherigen Umfang in Betracht kommt oder ob z. B. nur eine Befreiung in der Rentenversicherung, aber nicht mehr in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung erfolgen soll.