Der Bundesrat (Bundesrats-Drucksache 747/07) hat am 30.11.2007 das Jahressteuergesetz 2008 verabschiedet.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf sind:
Verzicht auf die Regelungen zum lohnsteuerlichen Anteilsverfahren und Beibehaltung des betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber;
Ausnahmen bei Back-to-Back-Finanzierungen im Hinblick auf die Abgeltungsteuer ab 2009;
optionale Anwendung des progressiven Einkommensteuertarifs bei fremdfinanziertem Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft und Zulassung des Werbungskostenabzugs ab 2009;
Vereinfachung bei der steuerlichen Berücksichtigung von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten sowie von Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen;
Wegfall der zweijährigen Frist bei der Antragsveranlagung zur Einkommensteuer ab 2005;
Absenkung des pauschalen Finanzierungsanteils aus Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung;
Präzisierung des § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten);
Änderung der Veräußerungsgewinnbesteuerung für bestimmte, nach dem 09.11.2007 angeschaffte Investmentanteile.