Absenkung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2008 vorgesehen

Bisher können sog. GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter), d. h. abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungkosten, ggf. vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, 410 Euro nicht übersteigen.

Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wird es voraussichtlich ab 2008 zu einer Neuregelung bzw. Absenkung der bisherigen GWG-Grenzen für größere Unternehmen kommen. Betroffen sind Wirtschaftsgüter, die in Wirtschaftsjahren angeschafft (oder hergestellt) werden, die nach dem 31.12.2007 enden.

Die GWG-Grenze soll auf 60 Euro gesenkt werden

Für alle anderen Unternehmen gilt weiterhin die 410 Euro-Regelung.