Ab 2007 ist die Entfernungspauschale zur Abgeltung der Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 20. Kilometer anzusetzen; die ersten 20 Entfernungskilometer werden nicht berücksichtigt.
In einem Verfahren über die Eintragung eines Freibetrags auf der LSt-Karte 2007 hatte bereits das Niedersächsischen Finanzgericht (Az. 7 V 21/07) der Einschränkung des Kostenabzugs eine Absage erteilt. Nun hat auch der Bundesfinanzhof erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Er verpflichtete das Finanzamt zunächst zur Eintragung der ungekürzten Entfernungspauschale (Beschluss vom 23.08.2007 VI B 42/07). Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass es sich erst um eine vorläufige Entscheidung handelt; das endgültige Urteil bleibt abzuwarten.